Gesetze / Betriebsrentengesetz
BetrAVG§ 26
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 17
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 15.02.2006 – IV ZR 129/02Zitiert von 1
- BVerfG, 14.01.1987 – 1 BvR 1052/79Widerruf von vor dem Betriebsrentengesetz begründeten, aber erst unter der Geltung des Betriebsrentengesetzes aktualisierten Versorgungsansprüchen gegen eine betriebliche Unterstützungskasse und deren Trägerunternehmen; Eintritt des Trägers der InsolvenzsicherungZitiert von 45
- BVerfG, 19.10.1983 – 2 BvR 298/81Widerruf von Versorgungsansprüchen von Arbeitnehmern gegen betriebliche Unterstützungskassen in der Rechtsprechung des BundesarbeitsgerichtsZitiert von 28
- LG Karlsruhe, 12.11.2010 – 6 O 95/06Zitiert von 1
- LG Karlsruhe, 12.11.2010 – 6 O 30/04
- BGH, 25.07.2005 – II ZR 237/03Zitiert von 9
Zuletzt entschieden
- LAG Düsseldorf, 11.01.2017 – 12 Sa 768/16
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2015 – 3 Sa 287/15Zitiert von 1
- ArbG Köln, 10.04.2015 – 1 Ca 5536/14Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 26 BetrAVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die §§ 1 bis 4 und 18 gelten nicht, wenn das Arbeitsverhältnis oder Dienstverhältnis vor dem Inkrafttreten des Gesetzes beendet worden ist.