Gesetze / Betriebsrentengesetz

BetrAVG

§ 26

Stand: 10.06.2019

Bund17 Entscheidungen

Die §§ 1 bis 4 und 18 gelten nicht, wenn das Arbeitsverhältnis oder Dienstverhältnis vor dem Inkrafttreten des Gesetzes beendet worden ist.

§ 25 § 26a