Gesetze / Betriebsrentengesetz

BetrAVG

§ 31

Stand: 10.06.2019

Bund14 Entscheidungen

Auf Sicherungsfälle, die vor dem 1. Januar 1999 eingetreten sind, ist dieses Gesetz in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung anzuwenden.

§ 30j § 32