Gesetze / Betriebsrentengesetz
BetrAVG§ 31
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 14
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BAG, 24.04.2001 – 3 AZR 402/00Zitiert von 7
- LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 – 11 Sa 100/05Zitiert von 1
- LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 – 11 Sa 72/05Zitiert von 1
- ArbG Freiburg, 08.06.2004 – 1 Ca 89/04
- BVerfG, 29.02.2012 – 1 BvR 2378/10Nichtannahmebeschluss: Zum Ausschluss des Widerrufs einer betrieblichen Altersversorgung nach Wegfall von § 7 Abs 1 S 3 Nr 5 BetrAVG aF (BAGE 106, 327; BAGE 123, 307) - Fortbestehen der Zahlungspflicht verletzt Versorgungsschuldner nicht in Grundrechten aus Art 14 Abs 1, Art 12 Abs 1 GG - Eingriff in Art 2 Abs 1 GG gerechtfertigt - Art 91 EGInsO verfassungsgemäß, daher auch keine Vorlagepflicht des BAG gem Art 100 Abs 1 GGZitiert von 73
- BGH, 13.07.2006 – IX ZR 90/05Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- LAG Düsseldorf, 14.09.2016 – 12 Sa 448/16
- VG Arnsberg, 10.07.2013 – 10 K 3311/08
- BAG, 31.07.2007 – 3 AZR 372/06Zitiert von 20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 31 BetrAVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Auf Sicherungsfälle, die vor dem 1. Januar 1999 eingetreten sind, ist dieses Gesetz in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung anzuwenden.