Gesetze / Betriebsrentengesetz
BetrAVG§ 1 Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersversorgung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BetrAVG/1#abs-1 (1) Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt (betriebliche Altersversorgung), gelten die Vorschriften dieses Gesetzes. Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann unmittelbar über den Arbeitgeber oder über einen der in § 1b Abs. 2 bis 4 genannten Versorgungsträger erfolgen. Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BetrAVG/1#abs-2 (2) Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn
Wird zitiert von 1.474 Entscheidungen zu § 1 BetrAVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- ArbG Berlin, 06.11.2015 – 28 Ca 10279/15
- BAG, 21.07.2020 – 3 AZR 142/16Kürzung einer Pensionskassenrente - Eintrittspflicht des PSVZitiert von 27
- BAG, 10.02.2015 – 3 AZR 65/14Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers - regulierte Pensionskasse - Herabsetzungsvorbehalt - Beitragszusage - beitragsorientierte Leistungszusage - Beitragszusage mit Mindestleistung - EigenbeitragszusageZitiert von 45
- BAG, 15.03.2016 – 3 AZR 827/14Eigenbeiträge - Umfassungszusage - EinstandspflichtZitiert von 27
- BAG, 15.03.2016 – 3 AZR 826/14
- BAG, 15.03.2016 – 3 AZR 476/15Betriebliche Altersversorgung: Umfang der Einstandspflicht des Arbeitgebers bei Leistungskürzung durch eine Pensionskasse; keine Erfassung von Eigenbeiträgen des Arbeitnehmers Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
Zuletzt entschieden
- FG Münster, 01.07.2026 – 10 K 2553/24 K,G,F
- BAG, 10.03.2026 – 3 AZR 107/25Hinterbliebenenversorgung - Altersdiskriminierung - Versorgungsordnung mit kombinierter Spätehen- und Mindestehedauerklausel
- BAG, 27.01.2026 – 1 AZR 147/24Betriebsvereinbarung - fehlender BetriebsratsbeschlussZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 BetrAVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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19.12.2018 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 6 Abs. 3 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (BGBl. I 2672)
BGBl. 2018 I S. 2672
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17.08.2017 Ausfertigung
§ 1 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. August 2017 (BGBl. I 3214)
BGBl. 2017 I S. 3214
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21.06.2002 Ausfertigung
§ 1 geändert und eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I 2167)
BGBl. 2002 I S. 2167
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26.06.2001 Ausfertigung
§ 1 neu gefasst durch Artikel 9 des Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I 1310)
BGBl. 2001 I S. 1310
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