Gesetze / Betriebsrentengesetz
BetrAVG§ 1 Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersversorgung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1.482
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- ArbG Berlin, 06.11.2015 – 28 Ca 10279/15
- BAG, 21.07.2020 – 3 AZR 142/16Kürzung einer Pensionskassenrente - Eintrittspflicht des PSVZitiert von 22
- BAG, 10.02.2015 – 3 AZR 65/14Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers - regulierte Pensionskasse - Herabsetzungsvorbehalt - Beitragszusage - beitragsorientierte Leistungszusage - Beitragszusage mit Mindestleistung - EigenbeitragszusageZitiert von 43
- BAG, 15.03.2016 – 3 AZR 827/14Eigenbeiträge - Umfassungszusage - EinstandspflichtZitiert von 26
- BAG, 15.03.2016 – 3 AZR 826/14
- BAG, 15.03.2016 – 3 AZR 476/15Zitiert von 14
Zuletzt entschieden
- BAG, 10.03.2026 – 3 AZR 107/25Hinterbliebenenversorgung - Altersdiskriminierung - Versorgungsordnung mit kombinierter Spätehen- und Mindestehedauerklausel
- BAG, 27.01.2026 – 1 AZR 147/24Betriebsvereinbarung - fehlender Betriebsratsbeschluss
- BFH, 17.12.2025 – I R 4/23Fremdüblichkeit der Verzinsung einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Direktzusage
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 BetrAVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BetrAVG/1#abs-1 (1) Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt (betriebliche Altersversorgung), gelten die Vorschriften dieses Gesetzes. Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann unmittelbar über den Arbeitgeber oder über einen der in § 1b Abs. 2 bis 4 genannten Versorgungsträger erfolgen. Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BetrAVG/1#abs-2 (2) Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn