Gesetze / BedGgstV · BGBl I 1992, 866
Bedarfsgegenständeverordnung
20 Normen · ausgefertigt 10.04.1992 · 2 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 31.12.2025 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 6 — Höchstmengen | 1 |
| § 10 — Kennzeichnung, Nachweispflichten | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1Gleichstellung
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 2aAnzeige
- § 3Verbotene Stoffe
- § 4Zugelassene Stoffe
- § 5Verbotene Verfahren
- § 6Höchstmengen
- § 7Verwendungsverbote
- § 8Übergang von Stoffen auf Lebensmittel
- § 9Warnhinweise
- § 10Kennzeichnung, Nachweispflichten
- § 10aKennzeichnung von Schuherzeugnissen
- § 11Untersuchungsverfahren
- § 11aBesondere Vorschriften für die Einfuhr
- § 12Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- § 13Unberührtheitsklausel
- § 14(Aufhebung von Vorschriften)
- § 15(weggefallen)
- § 16Übergangsvorschriften
- § 17(Inkrafttreten)
- Schlußformel
- Anlage 1(zu § 3) Stoffe, die bei dem Herstellen oder Behandeln von bestimmten Bedarfsgegenständen nicht verwendet werden dürfen
- Anlage 2zu § 4 Abs. 1 und 1a und § 6 Satz 1 Nr. 1 Stoffe, die für die Herstellung von Zellglasfolien zugelassen sind
- Anlage 3(weggefallen)
- Anlage 4(zu § 5) Verfahren, die beim Herstellen bestimmter Bedarfsgegenstände nicht angewendet werden dürfen
- Anlage 5(zu § 6 Nr. 3) Bedarfsgegenstände, die bestimmte Stoffe nur bis zu einer festgelegten Höchstmenge enthalten dürfen
- Anlage 5a(zu § 6 Nr. 4) Bedarfsgegenstände, die bestimmte Stoffe nur bis zu einer festgelegten Höchstmenge freisetzen dürfen
- Anlage 6(zu § 8 Absatz 3 und § 10 Absatz 2 Satz 3) Bedarfsgegenstände, von denen bestimmte Stoffe nur bis zu einer festgelegten Höchstmenge auf Lebensmittel übergehen dürfen
- Anlage 7(zu § 9) Bedarfsgegenstände, die mit einem Warnhinweis versehen sein müssen
- Anlage 8(weggefallen)
- Anlage 9(zu § 10 Abs. 3) Bedarfsgegenstände, bei denen bestimmte Inhaltsstoffe anzugeben sind
- Anlage 10(zu § 11) Verfahren zur Untersuchung bestimmter Bedarfsgegenstände
- Anlage 11(zu § 10a)
- Anlage 12(weggefallen)
- Anlage 13(weggefallen)
- Anlage 14
Änderungsverlauf
- 31.12.2025 — 9 Normen geändert · §§ 2, 2a, 4, 6 und 5 weitere neueste Änderung
- 01.07.2024 — 6 Normen geändert · §§ 2a, 4, 6, 10 und 2 weitere
- 08.12.2021 — 5 Normen geändert · §§ 2, 4, 8, 12, 16
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.