Gesetze / Bedarfsgegenständeverordnung
BedGgstV§ 13 Unberührtheitsklausel
Stand: 10.06.2019
Die Bestimmungen der auf das Chemikaliengesetz gestützten Rechtsverordnungen und der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug bleiben unberührt.
Gesetze / Bedarfsgegenständeverordnung
BedGgstVStand: 10.06.2019
Die Bestimmungen der auf das Chemikaliengesetz gestützten Rechtsverordnungen und der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug bleiben unberührt.