Gesetze / BeamtVAltGZustAnO · BGBl. I 2025, Nr. 146 (Nr. 170)
Anordnung zu Zuständigkeiten auf den Gebieten der Versorgung und des Altersgeldes sowie des Versorgungsausgleichs
19 Normen · ausgefertigt 13.06.2025 · letzte Änderung 11.07.2025 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1Anordnungsgegenstand
- § 2Persönlicher Geltungsbereich
- § 3Sachliche Zuständigkeit für die Festsetzung der Versorgungsbezüge
- § 4Sachliche Zuständigkeit für die Festsetzung von Leistungen nach dem Altersgeldgesetz und des aus Artikel 45 AEUV abgeleiteten Nachteilsausgleichs
- § 5Sachliche Zuständigkeit für die Anerkennung eines Dienstunfalls und die Festsetzung von Unfallfürsorgeleistungen sowie damit zusammenhängender Befugnisse
- § 6Sachliche Zuständigkeit für die Geltendmachung eines nach § 76 des Bundesbeamtengesetzes übergegangenen Schadensersatzanspruchs aufgrund eines Unfalls
- § 7Sachliche Zuständigkeit für die Erteilung von Vorabentscheidungen und für die Erteilung von Versorgungsauskünften
- § 8Sachliche Zuständigkeit bei Verschollenheit der versorgungsberechtigten Person
- § 9Weitere Befugnisse zur Aufgabenerfüllung
- § 10Sachliche Zuständigkeit betreffend den Versorgungsausgleich und für die Durchführung des Bundesversorgungsteilungsgesetzes
- § 11Sachliche Zuständigkeit für die Versorgungslastenteilung
- § 12Zuständigkeit für Versorgungsangelegenheiten nach dem G 131
- § 13Erlass von Widerspruchsbescheiden; Vertretung des Dienstherrn bei Klagen
- § 14Sachliche Zuständigkeit für ehemalige Geschäftsbereiche
- § 15Örtliche Zuständigkeit
- § 16Übersendung erforderlicher Unterlagen
- § 17Berichtspflicht und Beteiligung der obersten Dienstbehörden
- § 18Schriftverkehr
- § 19Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage(zu § 1)
Änderungsverlauf
- 11.07.2025 — 2 Normen geändert · §§ 3, 13 neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.