Gesetze / Beamtenversorgungs- und Altersgeldzuständigkeitsanordnung
BeamtVAltGZustAnO§ 12 Zuständigkeit für Versorgungsangelegenheiten nach dem G 131
Stand: 21.06.2025
Für Versorgungsberechtigte nach dem G 131 ist die Generalzolldirektion zuständig.