Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgSÜG · GVBl.I/01, [Nr. 11] S.126
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG)
40 Normen · Ausgangsfassung vom 30.07.2001 · letzte Änderung 01.08.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes
- § 2 Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten
- § 3 Betroffener Personenkreis
- § 4 Zuständigkeit
- § 5 Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte
- § 6 Verschlusssachen
- § 7 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
- § 8 Rechte und Pflichten der betroffenen und mitbetroffenen Person
- § 9 Arten der Sicherheitsüberprüfung
- § 10 Einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1)
- § 11 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2)
- § 12 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3)
- § 13 Datenerhebung
- § 14 Einleitung der Sicherheitsüberprüfung und Angaben zur Sicherheitserklärung
- § 15 Maßnahmen der zuständigen Stelle
- § 16 Maßnahmen der mitwirkenden Behörde bei den einzelnen Überprüfungsarten
- § 17 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
- § 18 Vorläufige Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
- § 18a Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle
- § 19 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
- § 20 Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung
- § 21 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte
- § 22 Aufbewahrung und Vernichtung der Sicherheitsakte und der Sicherheitsüberprüfungsakte
- § 23 Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 24 Übermittlung und Zweckbindung
- § 25 Berichtigung, Verarbeitungseinschränkung und Löschung personenbezogener Daten
- § 26 Auskunft, Akteneinsicht
- § 27 Anwendungsbereich
- § 28 Zuständigkeit
- § 29 Bestellung eines Sicherheitsbevollmächtigten
- § 30 Sicherheitserklärung, Sicherheitsakte
- § 31 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe von sicherheitserheblichen Erkenntnissen
- § 32 Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung
- § 33 Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 34 Reisebeschränkungen
- § 35 Geltung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes und der Verordnung (EU) 2016/679
- § 36 Einschränkung von Grundrechten
- § 37 Lebens-, verteidigungswichtige oder besonders gefahrenträchtige Einrichtungen, Verordnungsermächtigung
- § 38 Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften
- § 39 Übergangsregelung
Änderungsverlauf
- 01.08.2026 — 35 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 31 weitere neueste Änderung
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Stand der amtlichen Fassung
19.06.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 23])
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Historischer Änderungsnachweis
08.05.2018 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 08.05.2018, Artikel 14
Inhaltsübersicht, §§ 24, 25, 26, 31, 33 geändert; § 23 neu gefasst; §§ 35, 36 eingefügt; bisherige §§ 35, 36 werden §§ 37, 38
GVBl. I 2018, Nr. 08, S. 13
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Historischer Änderungsnachweis
13.03.2012 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 13.03.2012, Artikel 1
§§ 3, 8, 14 geändert
GVBl. I 2012, Nr. 16, S. 2
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Historischer Änderungsnachweis
17.12.2003 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 17.12.2003, Artikel 4
§§ 8, 14, 16, 22, 26 geändert
GVBl. I 2003, Nr. 16, S. 298
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).