Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Bauordnung
BbgBO§ 78 Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte
Stand: 01.08.2026
Wird zitiert von 5
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2021 – OVG 10 B 1.18Zitiert von 7
- VG Cottbus, 10.08.2018 – VG 3 K 1922/15
- VG Cottbus, 12.09.2019 – 3 K 1477/14Zitiert von 3
- VG Cottbus, 16.07.2018 – VG 3 K 1187/15Zitiert von 2
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2011 – OVG 2 S 102.10Zitiert von 17
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Sind Bauprodukte entgegen § 21 Absatz 3 bis 5 mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet, kann die Bauaufsichtsbehörde die Verwendung dieser Bauprodukte untersagen und deren Kennzeichnung entwerten oder beseitigen lassen.
Einzelnorm