Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgAPOgvD · GVBl.II/20, [Nr. 91]
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes im Land Brandenburg (Brandenburgische Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener vermessungstechnischer Dienst - BbgAPOgvD)
26 Normen · Ausgangsfassung vom 29.09.2020 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Geltungsbereich, Ziel des Vorbereitungsdienstes
- § 2 Einstellungsvoraussetzungen
- § 3 Einstellungsbehörde und Einstellungsverfahren
- § 4 Ernennung, Bezüge
- § 5 Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen
- § 6 Dauer der Ausbildung
- § 7 Gliederung, Inhalt und Gestaltung der Ausbildung, Urlaub
- § 8 Begleitung und Überwachung der Ausbildung
- § 9 Beurteilung während der Ausbildung
- § 10 Berücksichtigung der Belange behinderter Anwärterinnen und Anwärter
- § 11 Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf
- § 12 Zweck und Gliederung der Laufbahnprüfung
- § 13 Prüfungsamt, Prüfungsausschuss
- § 14 Durchführung der Laufbahnprüfung
- § 15 Schriftlicher Prüfungsteil
- § 16 Mündlicher Prüfungsteil
- § 17 Fernbleiben, Rücktritt
- § 18 Bewertung der Prüfungsleistungen im Einzelnen
- § 19 Abschließende Bewertung, Gesamtergebnis
- § 20 Niederschrift über den Prüfungsablauf
- § 21 Prüfungszeugnis
- § 22 Wiederholung
- § 23 Täuschung, Verstoß gegen die Prüfungsordnung
- § 24 Prüfungsakte
- § 25 Übergangsvorschriften
- § 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
05.03.2024 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 57 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.26)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.