Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgAPOgvD · GVBl.II/20, [Nr. 91]

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes im Land Brandenburg (Brandenburgische Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener vermessungstechnischer Dienst - BbgAPOgvD)

26 Normen · Ausgangsfassung vom 29.09.2020 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Geltungsbereich, Ziel des Vorbereitungsdienstes
  2. § 2 Einstellungsvoraussetzungen
  3. § 3 Einstellungsbehörde und Einstellungsverfahren
  4. § 4 Ernennung, Bezüge
  5. § 5 Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen
  6. § 6 Dauer der Ausbildung
  7. § 7 Gliederung, Inhalt und Gestaltung der Ausbildung, Urlaub
  8. § 8 Begleitung und Überwachung der Ausbildung
  9. § 9 Beurteilung während der Ausbildung
  10. § 10 Berücksichtigung der Belange behinderter Anwärterinnen und Anwärter
  11. § 11 Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf
  12. § 12 Zweck und Gliederung der Laufbahnprüfung
  13. § 13 Prüfungsamt, Prüfungsausschuss
  14. § 14 Durchführung der Laufbahnprüfung
  15. § 15 Schriftlicher Prüfungsteil
  16. § 16 Mündlicher Prüfungsteil
  17. § 17 Fernbleiben, Rücktritt
  18. § 18 Bewertung der Prüfungsleistungen im Einzelnen
  19. § 19 Abschließende Bewertung, Gesamtergebnis
  20. § 20 Niederschrift über den Prüfungsablauf
  21. § 21 Prüfungszeugnis
  22. § 22 Wiederholung
  23. § 23 Täuschung, Verstoß gegen die Prüfungsordnung
  24. § 24 Prüfungsakte
  25. § 25 Übergangsvorschriften
  26. § 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    05.03.2024 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 57 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.26)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.