Gesetze / Landesrecht Bayern / BayWoFG · GVBl. S. 260, BayRS 2330-2-B
Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern
25 Normen · Ausgangsfassung vom 10.04.2007 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| Art. 4 — Haushalt | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Art. 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
- Art. 2 Ziele der Wohnraumförderung
- Art. 3 Wohnraum, Wohnungsbau, Modernisierung
- Art. 4 Haushalt
- Art. 5 Gesamteinkommen
- Art. 6 Jahreseinkommen, Verordnungsermächtigung
- Art. 7 Zeitraum für die Ermittlung des Jahreseinkommens
- Art. 8 Fördergrundsätze
- Art. 9 Berücksichtigung kommunaler Belange
- Art. 10 Gegenstände und Empfänger der Förderung
- Art. 11 Einkommensgrenzen, Verordnungsermächtigung
- Art. 12 Größe des Wohnraums
- Art. 13 Förderentscheidung
- Art. 14 Überlassung von Mietwohnraum
- Art. 15 Mietbindung
- Art. 16 Sicherung der Zweckbestimmung
- Art. 17 Dauer der Bindungen
- Art. 18 Freistellung und Entlassung aus den Bindungen
- Art. 19 Besondere Wohnformen
- Art. 20 Wohnungsfürsorge
- Art. 21 Datenschutz
- Art. 22 Maßnahmen bei Verstößen
- Art. 23 Zuständige Stellen, Verordnungsermächtigung
- Art. 24 Überleitungsregelungen
- Art. 25 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
01.07.2023 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 1. Juli 2023 (GVBl. S. 508)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.