Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz

BayWoFG

Art 2 Ziele der Wohnraumförderung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayWoFG/2#abs-1 (1) Ziel der Mietwohnraumförderung ist die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Dabei unterstützt die Förderung insbesondere Familien, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen und Studierende.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayWoFG/2#abs-2 (2) Ziel der Eigenwohnraumförderung ist die Bildung von Wohneigentum durch Haushalte, die ohne Unterstützung dazu nicht in der Lage sind. Dabei unterstützt die Förderung insbesondere Familien und Menschen mit Behinderung.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayWoFG/2#abs-3 (3) Ziel der Modernisierungsförderung ist es, bestehenden Wohnraum an die Bedürfnisse des Wohnungsmarktes sozialverträglich anzupassen sowie die städtebauliche Funktion älterer Wohnviertel zu erhalten oder wiederherzustellen.

Art 1 Art 3