Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz
BayWoFGArt 10 Gegenstände und Empfänger der Förderung
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayWoFG/10#abs-1 (1) Gegenstände der Förderung sind der Wohnungsbau, der Erwerb von Wohnraum, die Modernisierung sowie die Einräumung von Belegungs- und Mietbindungen an bestehendem Wohnraum.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayWoFG/10#abs-2 (2) Empfänger ist bei der Förderung
1. des Wohnungsbaus und der Modernisierung der Grundstückseigentümer, der Erbbauberechtigte oder der Nießbraucher,
2. des Erwerbs von Wohnraum der Erwerber,
3. der Einräumung von Belegungs- und Mietbindungen an bestehendem Wohnraum der Eigentümer oder der sonst hierzu Berechtigte.
Der Empfänger muss die Gewähr dafür bieten, dass der Förderzweck erreicht wird.