Gesetze / Landesrecht Bayern / BayEGRiLLehrV · GVBl. S. 245, BayRS 2238-1-1-K

Verordnung zum Vollzug des Art. 7 Abs. 4 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (EG-Richtlinienverordnung für Lehrer – EGRiLV-Lehrer)

13 Normen · Ausgangsfassung vom 23.07.1992 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Antragstellung
  3. § 2 Entscheidung über die Anerkennung, Feststellung von wesentlichen Unterschieden
  4. § 3 Ziel der Eignungsprüfung
  5. § 4 Inhalt und Durchführung der Eignungsprüfung
  6. § 5 Meldung und Zulassung zur Eignungsprüfung
  7. § 6 Bestehen der Eignungsprüfung
  8. § 7 Ziel des Anpassungslehrgangs
  9. § 8 Rechtsstellung der Teilnehmer
  10. § 9 Inhalt, Dauer und Durchführung des Anpassungslehrgangs
  11. § 10 Meldung und Zulassung zum Anpassungslehrgang
  12. § 11 Bewertung des Anpassungslehrgangs
  13. § 12 Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse
  14. § 13 Inkrafttreten
  15. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    28.07.2021 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 28. Juli 2021 (GVBl. S. 502)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.