Gesetze / Landesrecht Bayern / BayEGRiLLehrV · GVBl. S. 245, BayRS 2238-1-1-K
Verordnung zum Vollzug des Art. 7 Abs. 4 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (EG-Richtlinienverordnung für Lehrer – EGRiLV-Lehrer)
13 Normen · Ausgangsfassung vom 23.07.1992 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Antragstellung
- § 2 Entscheidung über die Anerkennung, Feststellung von wesentlichen Unterschieden
- § 3 Ziel der Eignungsprüfung
- § 4 Inhalt und Durchführung der Eignungsprüfung
- § 5 Meldung und Zulassung zur Eignungsprüfung
- § 6 Bestehen der Eignungsprüfung
- § 7 Ziel des Anpassungslehrgangs
- § 8 Rechtsstellung der Teilnehmer
- § 9 Inhalt, Dauer und Durchführung des Anpassungslehrgangs
- § 10 Meldung und Zulassung zum Anpassungslehrgang
- § 11 Bewertung des Anpassungslehrgangs
- § 12 Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse
- § 13 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
28.07.2021 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 28. Juli 2021 (GVBl. S. 502)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.