Gesetze / Landesrecht Bayern / BayBGG · GVBl. S. 419, BayRS 805-9-A
Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz
20 Normen · Ausgangsfassung vom 09.07.2003 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Art. 1 Aufgaben und Ziele
- Art. 2 Behinderung
- Art. 3 Frauen mit Behinderung
- Art. 4 Barrierefreiheit
- Art. 5 Benachteiligung
- Art. 6 Kommunikation von Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderung
- Art. 7 Sicherung der Teilhabe
- Art. 8 Selbsthilfe-Organisationen
- Art. 9 Benachteiligungsverbot
- Art. 10 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
- Art. 11 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache oder anderen Kommunikationshilfen, Verordnungsermächtigung
- Art. 12 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken, Verordnungsermächtigung
- Art. 13 Verständlichkeit
- Art. 14 Barrierefreies Internet und Intranet, Verordnungsermächtigung
- Art. 15 Barrierefreie Medien
- Art. 16 Rechtsschutz durch Verbände
- Art. 17 Verbandsklagerecht
- Art. 18 Der oder die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung
- Art. 19 Beauftragte auf kommunalen Ebenen für die Belange von Menschen mit Behinderung
- Art. 20 Landesbehindertenrat, Verordnungsermächtigung
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
26.03.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 16 des Gesetzes vom 26. März 2026 (GVBl. S. 75)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.