Gesetze / Landesrecht Bayern / BayBGG · GVBl. S. 419, BayRS 805-9-A

Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz

20 Normen · Ausgangsfassung vom 09.07.2003 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Art. 1 Aufgaben und Ziele
  2. Art. 2 Behinderung
  3. Art. 3 Frauen mit Behinderung
  4. Art. 4 Barrierefreiheit
  5. Art. 5 Benachteiligung
  6. Art. 6 Kommunikation von Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderung
  7. Art. 7 Sicherung der Teilhabe
  8. Art. 8 Selbsthilfe-Organisationen
  9. Art. 9 Benachteiligungsverbot
  10. Art. 10 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
  11. Art. 11 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache oder anderen Kommunikationshilfen, Verordnungsermächtigung
  12. Art. 12 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken, Verordnungsermächtigung
  13. Art. 13 Verständlichkeit
  14. Art. 14 Barrierefreies Internet und Intranet, Verordnungsermächtigung
  15. Art. 15 Barrierefreie Medien
  16. Art. 16 Rechtsschutz durch Verbände
  17. Art. 17 Verbandsklagerecht
  18. Art. 18 Der oder die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung
  19. Art. 19 Beauftragte auf kommunalen Ebenen für die Belange von Menschen mit Behinderung
  20. Art. 20 Landesbehindertenrat, Verordnungsermächtigung

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    26.03.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 16 des Gesetzes vom 26. März 2026 (GVBl. S. 75)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.