Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz
BayBGGArt 8 Selbsthilfe-Organisationen
Stand: 25.08.2026
Die Selbsthilfe-Organisationen von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit und von deren Angehörigen nehmen für die Sicherung der Teilhabe wichtige Aufgaben im Bereich der Behindertenhilfe wahr.