Gesetze / Baunutzungsverordnung
BauNVO§ 3 Reine Wohngebiete
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 834
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 14.03.2024 – 14 S 1655/23Zitiert von 6
- VG Saarland Saarlouis, 08.06.2005 – 5 K 42/03
- VG Karlsruhe, 29.01.2020 – 2 K 7658/19Zitiert von 1
- OVG Saarland, 02.10.2024 – 2 B 54/24Zitiert von 1
- OVG Hamburg, 31.05.2018 – 2 Bs 62/18Zitiert von 8
- VG Gelsenkirchen, 20.08.2021 – 6 K 3356/18
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 16.04.2026 – 9 K 8106/23
- OVG Niedersachsen, 18.03.2026 – 1 ME 132/25
- OVG Niedersachsen, 04.03.2026 – 1 LA 64/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 BauNVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BauNVO/3#abs-1 (1) Reine Wohngebiete dienen dem Wohnen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BauNVO/3#abs-2 (2) Zulässig sind
1.
Wohngebäude,
2.
Anlagen zur Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BauNVO/3#abs-3 (3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
1.
Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
2.
sonstige Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BauNVO/3#abs-4 (4) Zu den nach Absatz 2 sowie den §§ 2, 4 bis 7 zulässigen Wohngebäuden gehören auch solche, die ganz oder teilweise der Betreuung und Pflege ihrer Bewohner dienen.