§ 7 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 7 BWahlG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 7 BWahlG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 23.01.1995 – 2 BvE 6/94Überhangmandate bei der Wahl zum Deutschen BundestagZitiert von 9
- BVerfG, 30.07.2024 – 2 BvF 1/23, 2 BvF 3/23, 2 BvE 2/23, 2 BvE 9/23, 2 BvE 10/23, 2 BvR 1523/23, 2 BvR 1547/23 · Bundeswahlgesetz 2023Zitiert von 25
- BVerfG, 31.01.2012 – 2 BvC 11/11Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde: Teilweise Unzulässigkeit wegen unzureichender Substantiierung bzw nicht ausreichender Geltendmachung im Einspruchsverfahren - keine anderweitige Beurteilung bereits entschiedener Fragen (Neuregelungsfrist für Überhangmandate; Verhältniswahl nach "starren" Listen; 5 %-Sperrklausel; Regelung wesentlicher Teile des Wahlrechts außerhalb der Verfassung) gebotenZitiert von 8
- BVerfG, 18.10.2011 – 2 BvC 5/11Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde (A-limine-Abweisung): Keine Bedenken gegen Nichtzulassung der „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (DIE PARTEI)“ zur Bundestagswahl 2009 - Keine Pflicht zur Umsetzung des Senatsurteils vom 03.07.2008 (BVerfGE 121, 266 - Überhangmandate) noch während der Wahlperiode des 16. Deutschen Bundestags - Möglichkeit der Stimmenthaltung oder der Stimmabgabe mit „Nein“ bei Bundestagswahl nicht geboten
- BVerfG, 25.02.2010 – 2 BvC 6/07Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag mit Ablauf der betroffenen Legislaturperiode - negatives Stimmgewicht - vgl BVerfGE 121, 266Zitiert von 3
- BVerfG, 29.09.1990 – 2 BvE 1/90, 2 BvE 3/90, 2 BvE 4/90, 2 BvR 1247/90Erste gesamtdeutsche Wahl des Deutschen Bundestags (5% -Sperrklausel; Listenverbindungen)Zitiert von 26
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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25.11.2011 Ausfertigung
§ 7 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. November 2011 (BGBl. I 2313)
BGBl. 2011 I S. 2313
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.