Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/6290 · S. 14
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundeswahlgesetzes –
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundeswahlgesetzes – BWG) Zu Nummer 1 (§ 6) Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa Der dem Absatz 1 angefügte neue Satz 1 stellt in Verbindung mit der in Nummer 2 vorgesehenen Streichung des § 7 die zentrale Änderung des Wahlrechts für die Wahl zum Deut- schen Bundestag dar. Diese führt dazu, dass unter Beibehal- tung des Systems der personalisierten Verhältniswahl die Listensitze anhand von Sitzkontingenten pro Land nach Wahlbeteiligung auf unverbundene Landeslisten verteilt werden. Die bisher aufgrund der Möglichkeit der Listenver- bindung vorgesehene Sitzverteilung zunächst im Rahmen ei- ner Oberverteilung auf die Parteien und sodann im Rahmen einer Unterverteilung auf die einzelnen Landeslisten der Par- teien entfällt. Die Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze vollzieht sich in zwei Schritten: Zuerst wird nach der Regelung in dem neuen Satz 1 zunächst jeweils die Anzahl der Sitze ermittelt, die von der Gesamt- zahl der Sitze nach § 1 Absatz 1 (598 Sitze) auf jedes Land entfällt. Jedem Land wird also von den 598 Sitzen ein Sitz- kontingent zugewiesen. Die Zuteilung von Sitzkontingenten an die Länder steht dabei in einem engen Zusammenhang mit der Änderung in Nummer 2, der Streichung des § 7, mit der die Möglichkeit der Listenverbindung abgeschafft wird. Jede zugelassene Landesliste einer Partei, die die Sperrklau- sel nach § 6 Absatz 6 überwunden hat, tritt damit bei der Ver- teilung der Listenmandate innerhalb des Sitzkontingents ei- nes Landes allein in Konkurrenz zu den Landeslisten der anderen (zu berücksichtigenden) Parteien an. Sodann werden nach den weiterhin geltenden Regelungen in § 6 Absatz 2 die vom Kontingent eines jeden Landes umfassten Listensitze auf die in dem Land zu berücksichtigenden Landeslisten (vgl. § 6 A
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.688 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/6290, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 71.925–86.613 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.35) +D1D2D3D4 · Prüfwert dbb921cdf02a8023….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP