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Artikel 1 · BT-Drs. 17/6290 · S. 14

Zu Artikel 1 (Änderung des Bundeswahlgesetzes –

Zu Artikel 1 (Änderung des Bundeswahlgesetzes –
BWG)
Zu Nummer 1 (§ 6)
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Der dem Absatz 1 angefügte neue Satz 1 stellt in Verbindung
mit der in Nummer 2 vorgesehenen Streichung des § 7 die
zentrale Änderung des Wahlrechts für die Wahl zum Deut-
schen Bundestag dar. Diese führt dazu, dass unter Beibehal-
tung des Systems der personalisierten Verhältniswahl die
Listensitze anhand von Sitzkontingenten pro Land nach
Wahlbeteiligung auf unverbundene Landeslisten verteilt
werden. Die bisher aufgrund der Möglichkeit der Listenver-
bindung vorgesehene Sitzverteilung zunächst im Rahmen ei-
ner Oberverteilung auf die Parteien und sodann im Rahmen
einer Unterverteilung auf die einzelnen Landeslisten der Par-
teien entfällt.
Die Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze
vollzieht sich in zwei Schritten:
Zuerst wird nach der Regelung in dem neuen Satz 1 zunächst
jeweils die Anzahl der Sitze ermittelt, die von der Gesamt-
zahl der Sitze nach § 1 Absatz 1 (598 Sitze) auf jedes Land
entfällt. Jedem Land wird also von den 598 Sitzen ein Sitz-
kontingent zugewiesen. Die Zuteilung von Sitzkontingenten
an die Länder steht dabei in einem engen Zusammenhang
mit der Änderung in Nummer 2, der Streichung des § 7, mit
der die Möglichkeit der Listenverbindung abgeschafft wird.
Jede zugelassene Landesliste einer Partei, die die Sperrklau-
sel nach § 6 Absatz 6 überwunden hat, tritt damit bei der Ver-
teilung der Listenmandate innerhalb des Sitzkontingents ei-
nes Landes allein in Konkurrenz zu den Landeslisten der
anderen (zu berücksichtigenden) Parteien an. Sodann werden
nach den weiterhin geltenden Regelungen in § 6 Absatz 2 die
vom Kontingent eines jeden Landes umfassten Listensitze
auf die in dem Land zu berücksichtigenden Landeslisten
(vgl. § 6 A

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.688 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/6290, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 71.925–86.613 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.35) +D1D2D3D4 · Prüfwert dbb921cdf02a8023….

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