Gesetze / Bundesschienenwegeausbaugesetz
BSWAG§ 1 Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BSWAG/1?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Das Schienenwegenetz der Eisenbahnen des Bundes wird nach dem Bedarfsplan für die Bundesschienenwege ausgebaut, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BSWAG/1?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Die Feststellung des Bedarfs im Bedarfsplan ist für die Planfeststellung nach § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes verbindlich.