Gesetze / BSI-Kritisverordnung

BSI-KritisV

§ 4 Sektor Ernährung

Bund3 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BSI-KritisV/4?asof=2022-01-01#abs-1 (1) Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist im Sektor Ernährung die Versorgung der Allgemeinheit mit Lebensmitteln (Lebensmittelversorgung) kritische Dienstleistung im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BSI-KritisV/4?asof=2022-01-01#abs-2 (2) Die Lebensmittelversorgung wird in den Bereichen Lebensmittelherstellung und -behandlung sowie Lebensmittelhandel erbracht.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BSI-KritisV/4?asof=2022-01-01#abs-3 (3) Im Sektor Ernährung sind Kritische Infrastrukturen solche Anlagen oder Teile davon, die

1.
den in Anhang 3 Teil 3 Spalte B genannten Kategorien zuzuordnen sind und
2.
den Schwellenwert nach Anhang 3 Teil 3 Spalte D erreichen oder überschreiten.
§ 3 § 5