Gesetze / BSI-Kritisverordnung
BSI-KritisV§ 4 Sektor Ernährung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BSI-KritisV/4?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist im Sektor Ernährung die Versorgung der Allgemeinheit mit Lebensmitteln (Lebensmittelversorgung) kritische Dienstleistung im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BSI-KritisV/4?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Die Lebensmittelversorgung wird in den Bereichen Lebensmittelproduktion und -verarbeitung sowie Lebensmittelhandel erbracht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BSI-KritisV/4?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Im Sektor Ernährung sind Kritische Infrastrukturen solche Anlagen oder Teile davon, die
Änderungsverlauf
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02.12.2025 Ausfertigung
§ 4 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 301)
BGBl. 2025 I Nr. 301
BGBl. 2025 I Nr. 301
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06.09.2021 Ausfertigung
§ 4 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. September 2021 (BGBl. I 4163)
BGBl. 2021 I S. 4163
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.