Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 28 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 19
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Nach Gewicht
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 20.03.2007 – 1 ZU 65/05Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 23.09.2003 – I-20 U 49/03
- BGH, 25.10.2001 – I ZR 29/99Wettbewerbsrecht: Klagebefugnis einer Rechtsanwaltskammer bei berufsrechtlichen Einwirkungsmöglichkeiten; Auswirkung einer Gesetzesänderung auf die Vermutung der Wiederholungsgefahr KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 33
- OLG Stuttgart, 02.05.2008 – Not 2/08
- OLG Düsseldorf, 17.07.2007 – I-20 U 54/07
- LG Duisburg, 01.02.2007 – 21 O 489/06
Zuletzt entschieden
- LG Kleve, 27.06.2016 – 4 T 363/15
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 17.04.2015 – 1 AGH 38/14Zitiert von 2
- BGH, 13.09.2010 – AnwZ (P) 1/09Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Aktivlegitimation für eine Anfechtungsklage gegen einen Bescheid über die Aufhebung eines Beschlusses der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer; Ermächtigung zur Regelung von Anforderungen an die Einrichtung und den Betrieb einer Zweigstelle
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 28 BRAO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 28 BRAO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.