Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 165 Wahlausschuss für Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 7
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 06.02.2026 – AnwZ 1/24Klage eines Rechtsanwaltes gegen die Nichtbenennung durch den Wahlausschuss für Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
- BGH, 18.02.2005 – AnwZ 3/03
- BGH, 05.12.2006 – AnwZ 2/06
- BVerfG, 13.06.2017 – 1 BvR 1370/16Nichtannahmebeschluss: Auswahlverfahren für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beim BGH - Rüge einer Verletzung der Berufsfreiheit unzureichend substantiiert
- BVerfG, 27.02.2008 – 1 BvR 1295/07Zitiert von 8
- BGH, 20.08.2014 – AnwZ 3/13Verfahren gegen die Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof: Selbstablehnung der Präsidentin des Bundesgerichtshofs
Zuletzt entschieden
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.2014 – 9 S 203/14Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 165 BRAO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/165#abs-1 (1) Der Wahlausschuß besteht aus dem Präsidenten und den Senatspräsidenten der Zivilsenate des Bundesgerichtshofes sowie aus den Mitgliedern des Präsidiums der Bundesrechtsanwaltskammer und des Präsidiums der Rechtsanwaltskammer bei dem Bundesgerichtshof.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/165#abs-2 (2) Den Vorsitz in dem Wahlausschuß führt der Präsident des Bundesgerichtshofes. Er beruft den Wahlausschuß ein.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/165#abs-3 (3) Die Einladung muß die Tagesordnung für die Sitzung des Wahlausschusses enthalten und den Mitgliedern mindestens eine Woche vor der Sitzung zugehen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/165#abs-4 (4) Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/165#abs-5 (5) Über jede Sitzung wird ein Protokoll aufgenommen.