Gesetze / Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz

BPersVWO

§ 42 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Bezirkspersonalrates

Stand: 10.06.2019

Bund7 Entscheidungen

Für die Wahl des Hauptpersonalrates gelten die §§ 32 bis 41 entsprechend, soweit sich aus den §§ 43 und 44 nichts anderes ergibt.

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