Gesetze / Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVWO§ 32 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BVerwG, 22.05.2025 – 5 PA 4.24Anfechtung der Wahl zum Gesamtpersonalrat des BundesnachrichtendienstesZitiert von 1
- BVerwG, 27.05.2010 – 6 PB 2/10Wahl des Bezirkspersonalrats; regelmäßige Personalstärke in den Gruppen; Meldungen der örtlichen Wahlvorstände; Bindung des BezirkswahlvorstandesZitiert von 8
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 – OVG 62 PV 1/21Zitiert von 3
- BVerwG, 11.03.2014 – 6 P 5/13Personalratswahl; Schriftformerfordernis der ZustimmungserklärungZitiert von 3
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.06.2022 – 12 Sa 139/22
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für die Wahl des Bezirkspersonalrates gelten die §§ 1 bis 30 entsprechend, soweit sich aus den §§ 33 bis 41 nichts anderes ergibt.