Gesetze / Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz

BPersVWO

§ 32 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates

Stand: 10.06.2019

Bund6 Entscheidungen

Für die Wahl des Bezirkspersonalrates gelten die §§ 1 bis 30 entsprechend, soweit sich aus den §§ 33 bis 41 nichts anderes ergibt.

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