Gesetze / Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVG§ 29 Übergangsmandat und Restmandat bei Umstrukturierungsmaßnahmen
Für § 29 BPersVG liegt kein Text vor zum Stichtag 22.09.2021.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 72 Entscheidungen zu § 29 BPersVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Hamm, 24.02.2012 – 10 TaBVGa 1/12Zitiert von 1
- OVG NRW, 05.09.2012 – 20 A 1903/11.PVBZitiert von 3
- VG Frankfurt am Main, 03.06.2013 – 23 K 1700/13.F.PV
- VG Frankfurt am Main, 15.08.2011 – 23 K 863/11.F.PVZitiert von 5
- BVerwG, 26.01.2022 – 5 P 12/20Verlust der Mitgliedschaft im Personalrat wegen Elternzeit (hier: verneint)Zitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2011 – OVG 62 PV 1.11Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 23.10.2025 – 1 W-VR 18.25Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Versetzung auf ein dienstpostenähnliches Konstrukt
- BVerwG, 22.10.2024 – 5 P 8/23Anfechtung der Wahl eines Teildienststellenpersonalrats; Rechtsschutzbedürfnis
- OVG NRW, 13.10.2023 – 33 A 2029/22.PVB
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 29 BPersVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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09.06.2021 Ausfertigung
§ 29 geändert durch Artikel 25 Abs. 3 31. 12. 2025 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I 1614)
BGBl. 2021 I S. 1614
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.