Gesetze / Bundespersonalvertretungsgesetz

BPersVG

§ 29 Übergangsmandat und Restmandat bei Umstrukturierungsmaßnahmen

Bund3 Fassungen72 Entscheidungen

Für § 29 BPersVG liegt kein Text vor zum Stichtag 22.09.2021.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

§ 28 § 30