§ 29 Zuweisung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 63
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 05.09.2012 – 20 A 1903/11.PVBZitiert von 2
- BVerwG, 24.09.2013 – 6 P 4/13Mitbestimmung des Personalrats; Zuweisung einer Tätigkeit beim JobcenterZitiert von 40
- OVG NRW, 17.10.2017 – 20 A 2477/16.PVBZitiert von 8
- OVG NRW, 27.09.2012 – 20 A 510/12.PVBZitiert von 10
- OVG NRW, 20.06.2011 – 16 B 271/11.PVBZitiert von 24
- VG Aachen, 28.09.2012 – 15 K 1481/12.PVB
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 11.04.2024 – 5 P 5/22Mitbestimmung beim Absehen von der Ausschreibung von Dienstposten anlässlich der Rückkehr von Beschäftigten in eine gemeinsame Einrichtung nach Beendigung einer vom Träger verfügten befristeten AbordnungZitiert von 1
- VG Ansbach, 14.04.2023 – AN 7 P 22.00939
- OVG Schleswig, 31.01.2023 – 2 MB 13/22Zitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 29 BBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBG%202009/29#abs-1 (1) Beamtinnen und Beamten kann mit ihrer Zustimmung vorübergehend ganz oder teilweise eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit
zugewiesen werden. Die Entscheidung trifft die oberste Dienstbehörde oder eine von ihr bestimmte Stelle.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBG%202009/29#abs-2 (2) Beamtinnen und Beamten einer Dienststelle, die ganz oder teilweise in eine öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtung ohne Dienstherrnfähigkeit oder eine privatrechtlich organisierte Einrichtung der öffentlichen Hand umgewandelt wird, kann auch ohne ihre Zustimmung eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit bei dieser Einrichtung zugewiesen werden, wenn öffentliche Interessen es erfordern.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BBG%202009/29#abs-3 (3) Die Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten bleibt unberührt.