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Artikel 25 · BT-Drs. 19/26820 · S. 151

Zu Artikel 25 (Änderung der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz)

Zu Artikel 25 (Änderung der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Aufhebung des § 31 in Nummer 9.

Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Aufhebung des § 48 in Nummer 14.

Zu Buchstabe c
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung der Überschrift des § 51 in Nummer 16.

Zu Nummer 2 bis Nummer 8
Die Anpassungen der Verweise sind Folgeänderungen der Neustrukturierung des BPersVG. Auf Grund des Um-
fangs der Änderungen werden § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 (Nummer 4 Buchstabe a) und § 5 Absatz 1 Num-
mer 2 (Nummer 5) neu gefasst.

Zu Nummer 9
§ 31 ist als Folge der Nichtfortführung des § 65 BPersVG geltender Fassung (Vertretung der nichtständig Be-
schäftigten) gegenstandslos und wird aufgehoben. Die Vertretung der nichtständig Beschäftigten hat keine prak-
tische Relevanz und wird daher nicht im BPersVG fortgeführt.
Durch die Aufhebung des § 31 entsteht in § 46 Absatz 1, der derzeit auf § 31 Absatz 1 Satz 2 Bezug nimmt,
Folgeänderungsbedarf (Nummer 12 Buchstabe a).

Zu Nummer 10 und Nummer 11
Die Anpassungen der Verweise sind Folgeänderungen der Neustrukturierung des BPersVG.
Drucksache 19/26820                               – 152 –            Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Die Anpassungen der Verweise in Satz 1 sind Folgeänderungen der Neustrukturierung des BPersVG. Auf Grund
des Umfangs der Änderungen wird Absatz 1 Satz 1 neu gefasst.
Die Einfügung des neuen Satzes 2 ist Folge der Streichung des § 31 in Nummer 9 (Wahl der Vertreter und Ver-
treterinnen der nichtständig Beschäftigten). § 46 Absatz 1 geltender Fassung verweist auch auf § 31 Absatz 1
Satz 2 geltender Fassung. Der Regelungsgehalt des § 31 Absatz 1 Satz 2 geltender Fas

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.811 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/26820, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 518.755–522.566 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert a70ea3f00e5cab07….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP