Gesetze / Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVG§ 48 Bekanntmachungen und Aushänge
Stand: 15.06.2021
Dem Personalrat werden in den Dienststellen geeignete Plätze für Bekanntmachungen und Aushänge zur Verfügung gestellt. Er kann Mitteilungen an die Beschäftigten über Angelegenheiten, die sie betreffen, herausgeben. Für Informationen nach den Sätzen 1 und 2 kann der Personalrat die in der Dienststelle üblicherweise genutzten Informations- und Kommunikationssysteme nutzen.
Wird zitiert von 29 Entscheidungen zu § 48 BPersVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Saarland, 25.04.2013 – 4 A 234/12Zitiert von 1
- VG Saarland Saarlouis, 20.06.2012 – 8 K 1713/11Zitiert von 4
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2012 – OVG 62 PV 8.11Zitiert von 4
- BVerwG, 20.11.2012 – 6 PB 14/12Teilnahme an der Personalversammlung; Dienststellenzugehörigkeit; Beschäftigte der Bundesagentur; Zuweisung von Tätigkeiten beim Job-Center
- BVerwG, 20.11.2012 – 6 PB 14.12Zitiert von 31
- VG Berlin, 12.01.2018 – 72 L 9.17 PVB
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 05.06.2023 – 33 K 3267/22.PVB
- BVerwG, 24.11.2021 – 5 P 6/20Berücksichtigung von nach § 44g SGB II dem Jobcenter zugewiesenen Beschäftigten bei der Freistellung von Personalratsmitgliedern der StammdienststelleZitiert von 1
- OVG Thüringen, 08.05.2014 – 6 PO 308/13Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 48 BPersVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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09.06.2021 Ausfertigung
§ 48 geändert durch Artikel 25 Abs. 3 31. 12. 2025 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I 1614)
BGBl. 2021 I S. 1614
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