§ 105 Anfechtung von Entscheidungen des Oberlandesgerichts
Stand: 01.04.2024
Wird zitiert von 61
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 16.03.2015 – NotSt (Brfg) 7/14Notarielle Disziplinarsache oder verwaltungsrechtliche Notarsache: Elektronischer Rechtsverkehr in Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
- BGH, 09.03.2026 – NotSt (BrfG) 3/25
- BGH, 13.03.2017 – NotSt (Brfg) 1/16Urkundstätigkeit des Notars außerhalb seines Amtsbezirks: Vorliegen eine Gefahr im Verzug; Korrektur von Gestaltungsfehlern
- BGH, 24.11.2014 – NotSt (Brfg) 5/14Notarrechtliches Disziplinarverfahren: Amtspflichtverletzung bei Geldüberweisung vom Notaranderkonto auf ein Konto der Sozietät
- BGH, 24.07.2017 – NotSt (Brfg) 2/16Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Vorwurf der unzureichenden Sachverhaltsaufklärung bei der Beurkundung eines Geschäfts; Unverhältnismäßigkeit der Dauer des Verfahrens
- BGH, 24.11.2014 – NotSt (Brfg) 6/14Beanstandung der Amtstätigkeit des Notars: Schriftformerfordernis für die Änderung einer Verwahrungsanweisung
Zuletzt entschieden
- BGH, 24.07.2023 – NotSt (B) 1/23
- BGH, 14.11.2022 – NotSt (Brfg) 1/22Notarielle Amtspflichtverletzung: Anschein der Parteilichkeit bei Mitwirkung an der Erbeinsetzung eines nahestehenden Vereins
- BayObLG, 27.10.2022 – 501 DsNot 3/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 105 BNotO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für die Anfechtung von Entscheidungen des Oberlandesgerichts gelten die Vorschriften des Bundesdisziplinargesetzes in der am 31. März 2024 geltenden Fassung über die Anfechtung von Entscheidungen des Verwaltungsgerichts entsprechend.