§ 44 Einfache Melderegisterauskunft
Stand: 02.12.2019
Wird zitiert von 16
Nach Gewicht
- VG Schleswig, 22.12.2022 – 10 A 42/22
- BVerwG, 05.11.2025 – 6 C 2.24Zitiert von 6
- BVerwG, 05.11.2025 – 6 C 1.24Wiederholte Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister für Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin); melderechtlicher Gefahrenbegriff; berufsgruppentypische GefährdungZitiert von 1
- VG Düsseldorf, 10.02.2022 – 5 L 180/22
- OVG NRW, 25.08.2021 – 19 A 4062/19Zitiert von 4
- VG Gelsenkirchen, 16.01.2020 – 17 K 2200/18Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BGH, 23.01.2024 – II ZB 7/23Datenschutz: Antrag eines GmbH-Geschäftsführers auf Löschung seines Geburtsdatums und seines Wohnorts im HandelsregisterZitiert von 8
- BGH, 23.01.2024 – II ZB 8/23Datenschutz: Antrag eines Kommanditisten auf Löschung seines Geburtsdatums und seines Wohnorts im HandelsregisterZitiert von 1
- OLG Brandenburg, 29.11.2023 – 4 U 63/23
16 Entscheidungen zu § 44 BMG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 44 BMG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BMG/44#abs-1 (1) Wenn eine Person zu einer anderen Person oder wenn eine andere als die in § 34 Absatz 1 Satz 1 oder § 35 bezeichnete Stelle Auskunft verlangt, darf die Meldebehörde nur Auskunft über folgende Daten einzelner bestimmter Personen erteilen (einfache Melderegisterauskunft):
Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BMG/44#abs-2 (2) Absatz 1 gilt auch, wenn Auskunft über Daten einer Vielzahl von Personen verlangt wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BMG/44#abs-3 (3) Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BMG/44#abs-4 (4) Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft gewerblich zu verwenden, ohne dass ein Zweck nach Absatz 1 Satz 2 bei der Anfrage angegeben wurde.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BMG/44#abs-5 (5) § 45 Absatz 2 gilt entsprechend.