Gesetze / Bundeskleingartengesetz
BKleingG§ 2 Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit
Stand: 10.06.2019
Eine Kleingärtnerorganisation wird von der zuständigen Landesbehörde als gemeinnützig anerkannt, wenn sie im Vereinsregister eingetragen ist, sich der regelmäßigen Prüfung der Geschäftsführung unterwirft und wenn die Satzung bestimmt, daß
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 2 BKleingG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Schwerin, 08.07.2019 – 2 A 3947/16 SN
- BGH, 21.02.2013 – III ZR 266/12Formular-Kleingartenpachtvertrag: Wirksamkeit von Vereinbarungen für den Fall des Nichtvorhandenseins eines Nachpächters für den abgebenden PächterZitiert von 11
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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08.04.1994 Ausfertigung
§ 2 geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 1994 (BGBl. I 766)
BGBl. 1994 I S. 766
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08.12.1986 Ausfertigung
§ 2 geändert und eingefügt durch Artikel 2 Nr. 4 des Gesetzes vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I 2191)
BGBl. 1986 I S. 2191
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