Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 12/6154 · S. 8
Zu Artikel 1 (Änderung des
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundeskleingartengesetzes) Zu Nummer 1 Unter den Oberbegriffen „Umweltschutz, Natur- schutz und Landschaftspflege" werden beispielhaft die für Nutzung und Bewirtschaftung von Kleingärten wichtigsten Umweltbelange aufgeführt. Diese Be- lange werden immer berührt, wenn Flächen für die kleingärtnerische Nutzung in Anspruch genommen werden. Über die Pflicht zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege soll die im Kleingartenwesen zu beobachtende Entwicklung einer zunehmend umweltbewußt gestalteten Nutzung und Bewirtschaf- tung der Kleingärten gefördert werden. Die in § 3 Abs. 1 einzufügende Regelung trägt insoweit auch der städtebaulichen Funktion der Kleingärten, die ökolo- gischen Grundlagen in der Gemeinde zu verbessern, Rechnung und bietet den Ansatzpunkt für eine Umsetzung dieser Verpflichtung durch die Kleingar- tenvereine im Rahmen der Ausgestaltung von Ver- einssatzung und Gartenordnung. Zu Nummer 2 a) Absatz 1 regelt den zulässigen Höchstpachtzins neu. Er knüpft — wie bereits der bisherige Absatz 1 — an den Pachtzins im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau als Bemessungsgrund- lage an und bestimmt über den Multiplikator den Pachtzins, den der Verpächter höchstens verlan- gen kann. Diese Anknüpfung ermöglicht eine vergleichsweise unkomplizierte Ermittlung des Pachtzinses. Auskünfte über ortsübliche Pachtzin- sen im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau können (in der Regel) die für die Anzeige von Landpachtverträgen zuständigen Behörden ertei- len. Zum anderen erfaßt diese Anknüpfung ein Element der kleingärtnerischen Nutzung, nämlich die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen. Maßgeblich für die Festlegung des Multiplikators ist der Rahmen, den das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entsche
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.858 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 12/6154, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 19.080–29.938 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.42) +D1D2D3 · Prüfwert 071e160aa331b5cc….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP