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Artikel 1 · BT-Drs. 12/6154 · S. 8

Zu Artikel 1 (Änderung des

Zu Artikel 1 (Änderung des
Bundeskleingartengesetzes)
Zu Nummer 1
Unter den Oberbegriffen „Umweltschutz, Natur-
schutz und Landschaftspflege" werden beispielhaft
die für Nutzung und Bewirtschaftung von Kleingärten
wichtigsten Umweltbelange aufgeführt. Diese Be-
lange werden immer berührt, wenn Flächen für die
kleingärtnerische Nutzung in Anspruch genommen
werden. Über die Pflicht zur Berücksichtigung der
Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und
der Landschaftspflege soll die im Kleingartenwesen
zu beobachtende Entwicklung einer zunehmend
umweltbewußt gestalteten Nutzung und Bewirtschaf-
tung der Kleingärten gefördert werden. Die in § 3
Abs. 1 einzufügende Regelung trägt insoweit auch der
städtebaulichen Funktion der Kleingärten, die ökolo-
gischen Grundlagen in der Gemeinde zu verbessern,
Rechnung und bietet den Ansatzpunkt für eine
Umsetzung dieser Verpflichtung durch die Kleingar-
tenvereine im Rahmen der Ausgestaltung von Ver-
einssatzung und Gartenordnung.
Zu Nummer 2
a) Absatz 1 regelt den zulässigen Höchstpachtzins
neu. Er knüpft — wie bereits der bisherige
Absatz 1 — an den Pachtzins im erwerbsmäßigen
Obst- und Gemüseanbau als Bemessungsgrund-
lage an und bestimmt über den Multiplikator den
Pachtzins, den der Verpächter höchstens verlan-
gen kann. Diese Anknüpfung ermöglicht eine
vergleichsweise unkomplizierte Ermittlung des
Pachtzinses. Auskünfte über ortsübliche Pachtzin-
sen im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau
können (in der Regel) die für die Anzeige von
Landpachtverträgen zuständigen Behörden ertei-
len. Zum anderen erfaßt diese Anknüpfung ein
Element der kleingärtnerischen Nutzung, nämlich
die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen.
Maßgeblich für die Festlegung des Multiplikators
ist der Rahmen, den das Bundesverfassungsgericht
mit seiner Entsche

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.858 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 12/6154, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 19.080–29.938 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.42) +D1D2D3 · Prüfwert 071e160aa331b5cc….

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