Gesetze / Bundesgebührengesetz

BGebG

§ 11 Gebührenarten

Stand: 10.06.2019

VerwaltungsrechtBund4 Entscheidungen

Die Gebühren sind wie folgt zu bestimmen:

1.
durch feste Sätze (Festgebühren),
2.
nach dem Zeitaufwand für die individuell zurechenbare öffentliche Leistung (Zeitgebühren) oder
3.
durch Rahmensätze (Rahmengebühren).
§ 10 § 12