Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 96
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 56
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 04.08.2010 – XII ZR 14/09Nutzungsentschädigungsanspruch des aus der Ehewohnung ausgezogenen Ehegatten bei dinglichem Mitbenutzungsrecht; Anspruch auf Teilhabe an erzielter MieteZitiert von 11
- BGH, 08.12.2015 – X ZR 98/13Hofübergabevertrag: Rücktrittsrecht des Übergebers nach Vollzug des Vertrags; Ausschluss des Rücktrittsrechts in Baden-Württemberg; Kündigungsrecht des Übernehmers bei beiderseitigem FehlverhaltenZitiert von 3
- BGH, 04.07.2007 – VII ZB 86/06Zitiert von 2
- SG München, 17.02.2023 – S 1 U 5029/22Zitiert von 2
- BFH, 15.02.2006 – X R 5/04Zitiert von 9
- OLG Frankfurt am Main, 04.06.2019 – 20 W 218/18Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- FG Münster, 18.09.2025 – 3 K 459/24 Erb
- BSG, 26.11.2019 – B 2 U 24/17 RLandwirtschaftliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Hofübergabe an Familienangehörigen - Verpflichtung aus Altenteilervertrag - örtlicher Zusammenhang - Verarbeitung der Erzeugnisse des landwirtschaftlichen Unternehmens - freie Beheizung der Altenteiler - Brennholzgewinnung im Wald des StaatsforstesZitiert von 11
- BGH, 22.10.2019 – X ZR 48/17Widerruf einer Schenkung wegen groben UndanksZitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 96 BGBEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften über einen mit der Überlassung eines Grundstücks in Verbindung stehenden Leibgedings-, Leibzuchts-, Altenteils- oder Auszugsvertrag, soweit sie das sich aus dem Vertrag ergebende Schuldverhältnis für den Fall regeln, daß nicht besondere Vereinbarungen getroffen werden.