Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 246 Informationspflichten beim Verbrauchervertrag
Stand: 28.05.2022
Wird zitiert von 65
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Ansbach, 22.04.2022 – AN 2 K 19.00069
- OLG Köln, 30.10.2019 – 6 U 100/19
- BGH, 11.02.2021 – I ZR 241/19Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Verbraucherrechterichtlinie: Informationspflichten eines Unternehmers/Internet-Versandhändlers über das Bestehen und die Bedingungen einer Herstellergarantie - Herstellergarantie IIIZitiert von 2
- OLG Frankfurt am Main, 21.08.2020 – 24 U 27/20Zitiert von 3
- OLG Düsseldorf, 20.04.2023 – 20 U 183/22Zitiert von 1
- LG Kassel, 06.10.2021 – 4 O 188/20Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 10.02.2026 – 6 U 137/24
- BGH, 07.01.2026 – VIII ZR 62/25Anforderungen an Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im FernabsatzZitiert von 4
- OLG Stuttgart, 23.09.2025 – 6 UKl 2/25Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 246 BGBEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGBEG/246#abs-1 (1) Der Unternehmer ist, sofern sich diese Informationen nicht aus den Umständen ergeben, nach § 312a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung folgende Informationen in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGBEG/246#abs-2 (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Verträge, die Geschäfte des täglichen Lebens zum Gegenstand haben und bei Vertragsschluss sofort erfüllt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGBEG/246#abs-3 (3) Steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu, ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher in Textform über sein Widerrufsrecht zu belehren. Die Widerrufsbelehrung muss deutlich gestaltet sein und dem Verbraucher seine wesentlichen Rechte in einer dem benutzten Kommunikationsmittel angepassten Weise deutlich machen. Sie muss Folgendes enthalten: