Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 246a § 4 Formale Anforderungen an die Erfüllung der Informationspflichten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGBEG/246a-4#abs-1 (1) Der Unternehmer muss dem Verbraucher die Informationen nach den §§ 1 bis 3 vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGBEG/246a-4#abs-2 (2) Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss der Unternehmer die Informationen auf Papier oder, wenn der Verbraucher zustimmt, auf einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen. Die Informationen müssen lesbar sein. Die Person des erklärenden Unternehmers muss genannt sein. Der Unternehmer kann die Informationen nach § 2 Absatz 2 in anderer Form zur Verfügung stellen, wenn sich der Verbraucher hiermit ausdrücklich einverstanden erklärt hat.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGBEG/246a-4#abs-3 (3) Bei einem Fernabsatzvertrag muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen in einer den benutzten Fernkommunikationsmitteln angepassten Weise zur Verfügung stellen. Soweit die Informationen auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden, müssen sie lesbar sein, und die Person des erklärenden Unternehmers muss genannt sein. Abweichend von Satz 1 kann der Unternehmer dem Verbraucher die in § 3 Satz 2 genannten Informationen in geeigneter Weise zugänglich machen.
Wird zitiert von 49 Entscheidungen zu Art 246a § 4 BGBEG →
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Nach Gewicht
- BGH, 26.11.2020 – I ZR 169/19Grundstücksmaklervertrag: Beginn der Widerrufsfrist bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen; Informationspflichten des Unternehmers; Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung; Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte LeistungZitiert von 24
- BGH, 11.04.2019 – I ZR 54/16Informationspflicht eines Unternehmers zum Widerrufsrecht auf Bestellschein - Werbeprospekt mit Bestellpostkarte IIZitiert von 5
- BGH, 14.06.2017 – I ZR 54/16Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Auslegung der Verbraucherrechtsrichtlinie zur Frage der erleichterten Informationspflichten bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit; Information über das Widerrufsrecht bei einem Fernkommunikationsmittel; Pflicht zur Beifügung des Muster-Widerrufsformulars - Werbeprospekt mit BestellpostkarteZitiert von 3
- OLG Düsseldorf, 18.02.2016 – I-15 U 54/15
- BGH, 01.12.2022 – I ZR 28/22Widerruf eines Maklervertrages: wesentliche Widerrufsinformationen unter Verwendung der Muster-WiderrufsbelehrungZitiert von 19
- BGH, 19.12.2019 – I ZR 163/16Hinreichende Informationspflicht über Kontaktmöglichkeit im Online-Handel durch Link "Kontaktieren Sie uns" - Rückrufsystem II
Zuletzt entschieden
- KG, 24.02.2026 – 5 U 69/25
- BGH, 22.10.2025 – I ZR 192/24Vorlagefragen an EuGH zum Beginn der Widerrufsfrist beim Online-Maklervertrag bei fehlender Übermittlung des WiderrufsformularsZitiert von 7
- BGH, 09.10.2025 – I ZR 159/24Wirksamkeitsvoraussetzungen eines im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossenen Maklervertrags; Neuabschluss eines unwirksamen Maklervertrags durch eine einseitige BestätigungZitiert von 7
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 246a § 4 BGBEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.