Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 11 Form von Rechtsgeschäften
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGBEG/11#abs-1 (1) Ein Rechtsgeschäft ist formgültig, wenn es die Formerfordernisse des Rechts, das auf das seinen Gegenstand bildende Rechtsverhältnis anzuwenden ist, oder des Rechts des Staates erfüllt, in dem es vorgenommen wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGBEG/11#abs-2 (2) Wird ein Vertrag zwischen Personen geschlossen, die sich in verschiedenen Staaten befinden, so ist er formgültig, wenn er die Formerfordernisse des Rechts, das auf das seinen Gegenstand bildende Rechtsverhältnis anzuwenden ist, oder des Rechts eines dieser Staaten erfüllt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGBEG/11#abs-3 (3) Wird der Vertrag durch einen Vertreter geschlossen, so ist bei Anwendung der Absätze 1 und 2 der Staat maßgebend, in dem sich der Vertreter befindet.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGBEG/11#abs-4 (4) Ein Rechtsgeschäft, durch das ein Recht an einer Sache begründet oder über ein solches Recht verfügt wird, ist nur formgültig, wenn es die Formerfordernisse des Rechts erfüllt, das auf das seinen Gegenstand bildende Rechtsverhältnis anzuwenden ist.
Wird zitiert von 171 Entscheidungen zu Art 11 BGBEG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Hessen, 16.11.2023 – 11 Sa 241/22
- KG, 24.01.2018 – 22 W 25/16Zitiert von 2
- LAG Hessen, 16.11.2023 – 11 Sa 1151/21
- LAG Hessen, 16.11.2023 – 11 Sa 1146/21
- LAG Hessen, 16.11.2023 – 11 Sa 1149/21
- LAG Hessen, 16.11.2023 – 11 Sa 814/22
Zuletzt entschieden
- OLG München, 14.08.2026 – 31 Wx 192/25 eNachbeurkundung einer Eheschließung: Umfang der Amtsermittlungspflicht bei zweifelhafter Identität des Antragstellers; Beteiligung des anderen Ehegatten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Bremen, 04.08.2026 – 2 K 2906/24Anspruch auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU für den Ehegatten einer Unionsbürgerin Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG München, 07.05.2026 – 34 Wx 41/26 e
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 11 BGBEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.