Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 854 Erwerb des Besitzes
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/854#abs-1 (1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/854#abs-2 (2) Die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers genügt zum Erwerb, wenn der Erwerber in der Lage ist, die Gewalt über die Sache auszuüben.
Wird zitiert von 321 Entscheidungen zu § 854 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- AG Brandenburg an der Havel, 25.04.2012 – 34 C 72/10
- OLG Braunschweig, 06.04.2023 – 4 U 181/23
- OVG NRW, 15.10.2026 – 20 A 171/23Wasserrecht: Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung betreffend die Sanierung einer Gewässerverrohrung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Brandenburg, 28.01.2026 – 4 U 99/25Zitiert von 3
- LG Wuppertal, 19.03.2025 – 14 O 119/23
- BGH, 31.01.2003 – V ZR 276/00
Zuletzt entschieden
- OVG Saarland, 29.09.2026 – 1 B 102/26Gemeinschaftliche Waffenaufbewahrung; Keine wechselseitige Zurechnung von Aufbewahrungsverstößen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 09.09.2026 – VIII ZR 127/25Mietaufhebungsvertrag: Rückgabe der Mietsache durch Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters; Stillschweigende Aufhebung einer einfachen Schriftformklausel Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Brandenburg, 15.07.2026 – 4 U 166/25Schadensersatz wegen Fahrzeugverlusts: Verletzung der vertraglichen Obhutspflicht durch mehrwöchiges unbeaufsichtigtes Abstellen eines geleasten Pkw im öffentlichen Straßenraum Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 854 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.