Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 813 Erfüllung trotz Einrede
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 131
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 20.05.2014 – I-12 U 87/13
- BGH, 04.12.2007 – XI ZR 227/06Verbundenes Geschäft: Rückforderung der auf das Darlehen erbrachten Leistungen nach § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB bei Nichtigkeit des finanzierten Kaufvertrages KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
- LG Düsseldorf, 28.05.2013 – 13 O 465/11
- OLG Stuttgart, 09.11.2004 – 12 U 127/04
- BGH, 24.10.2017 – XI ZR 362/15Bürgschaft: Bereicherungseinrede des Bürgen gegen den Gläubiger bei unwirksamer SicherungsvereinbarungZitiert von 11
- BGH, 07.12.2010 – XI ZR 53/08Rückabwicklung eines zur Finanzierung des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds gewährten Darlehens: Erstreckung des Widerrufs der in Haustürsituation abgegebenen Darlehensvertragserklärung auf den verbundenen Fondsbeitritt; Rückforderungsdurchgriff bei anspruchsausschließender Einrede; fehlerhafte GesellschaftZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- BGH, 20.01.2026 – XI ZR 131/24Vollstreckung eines isolierten Schuldanerkenntnisses bei verjährter HauptforderungZitiert von 2
- OLG Frankfurt am Main, 07.10.2025 – 21 U 7/24
- BSG, 16.07.2025 – B 1 KR 18/24 R(Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Kodierung - Prüfverfahren nach § 275 Abs 1c SGB 5 - Korrektur der Hauptdiagnose - teleologische Reduktion der Regelung über Datensatzkorrekturen nach der Prüfverfahrensvereinbarung vom 3.2.2016)Zitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 813 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/813#abs-1 (1) Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann auch dann zurückgefordert werden, wenn dem Anspruch eine Einrede entgegenstand, durch welche die Geltendmachung des Anspruchs dauernd ausgeschlossen wurde. Die Vorschrift des § 214 Abs. 2 bleibt unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/813#abs-2 (2) Wird eine betagte Verbindlichkeit vorzeitig erfüllt, so ist die Rückforderung ausgeschlossen; die Erstattung von Zwischenzinsen kann nicht verlangt werden.