Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 8 Wohnsitz nicht voll Geschäftsfähiger

Stand: 10.06.2019

Bund32 Entscheidungen

Wer geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, kann ohne den Willen seines gesetzlichen Vertreters einen Wohnsitz weder begründen noch aufheben.

§ 7 § 9