Gesetze / Abgabenordnung

AO

§ 8 Wohnsitz

Stand: 13.04.2025

SteuerrechtBund2 Fassungen374 Entscheidungen

Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.

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