Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 712a Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters
Stand: 01.01.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/712a#abs-1 (1) Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsvermögen geht zum Zeitpunkt des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den verbleibenden Gesellschafter über.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/712a#abs-2 (2) In Bezug auf die Rechte und Pflichten des vorletzten Gesellschafters sind anlässlich seines Ausscheidens die §§ 728 bis 728b entsprechend anzuwenden.
Wird zitiert von 19 Entscheidungen zu § 712a BGB →
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Nach Gewicht
- BPatG, 04.06.2025 – 29 W (pat) 25/17Markenbeschwerdesache - Löschungs- bzw. Nichtigkeitsverfahren - Farbmarke ROT - unzulässige Ablehnungsanträge - zur Partei-/Prozessfähigkeit bzw. zur wirksamen anwaltlichen Vertretung der Beschwerdegegnerin - keine Markenfähigkeit aufgrund fehlender BestimmtheitZitiert von 3
- BFH, 19.03.2025 – XI R 2/23Zur Verlustnutzung nach Beendigung einer zweigliedrigen KG durch Anwachsung auf eine GmbHZitiert von 3
- OLG Nürnberg, 17.02.2025 – 15 Wx 2087/24
- BGH, 17.03.2026 – II ZR 91/25Umdeutung einer Leistungsklage in ein Feststellungsbegehren nach Auflösung einer GesellschaftZitiert von 1
- BGH, 03.07.2025 – V ZB 17/24(Möglichkeit einer Eigentumsübertragung durch eine nicht eingetragene GbR)Zitiert von 2
- BFH, 14.03.2025 – V B 17/24Keine negativen Schlüsse aus AussageverweigerungZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 16.06.2026 – II ZR 85/25Gesellschafterliche Treuepflicht und Zustimmung zu einer formunwirksamen Änderung des Gesellschaftsvertrags
- BFH, 10.06.2026 – IV R 14/24(Zum Wegfall des Verlustabzugs gemäß § 10a GewStG infolge des Todes eines Mitunternehmers)Zitiert von 1
- OVG NRW, 05.03.2026 – 20 D 10/23.AKZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 712a BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.