Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 378 Wirkung der Hinterlegung bei ausgeschlossener Rücknahme
Stand: 10.06.2019
Ist die Rücknahme der hinterlegten Sache ausgeschlossen, so wird der Schuldner durch die Hinterlegung von seiner Verbindlichkeit in gleicher Weise befreit, wie wenn er zur Zeit der Hinterlegung an den Gläubiger geleistet hätte.
Wird zitiert von 101 Entscheidungen zu § 378 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Brandenburg, 27.01.2021 – 11 U 128/20
- BGH, 25.06.2026 – IX ZR 7/24Aussonderungsrecht und Einwilligungsanspruch des wahren Gläubigers bei der Hinterlegung in der Insolvenz eines Prätendenten
- AG Brandenburg an der Havel, 28.09.2018 – 31 C 183/17
- OLG Köln, 20.04.1999 – 24 U 141/98
- LG Bochum, 24.02.2021 – 13 KLs 19/19
- OLG Köln, 08.04.1998 – 19 W 58/97
Zuletzt entschieden
- BayObLG, 22.07.2026 – 102 VA 82/26 eHinterlegungsrecht: Verpflichtung zur Herausgabe des hinterlegten Geldbetrags bei erklärtem Verzicht auf das Recht der Rücknahme Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BayObLG, 21.07.2026 – 101 VA 88/26 eHinterlegungsverfahren: Unzulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eines möglichen Empfängers gegen die Annahmeanordnung wegen fehlender Antragsbefugnis Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Hamm, 05.01.2026 – 18 U 119/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 378 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.