Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 361 Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast

Stand: 10.06.2019

Bund99 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/361#abs-1 (1) Über die Vorschriften dieses Untertitels hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche gegen den Verbraucher infolge des Widerrufs.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/361#abs-2 (2) Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/361#abs-3 (3) Ist der Beginn der Widerrufsfrist streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

§ 360 § 362