Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 357e Rechtsfolgen des Widerrufs bei Verbraucherbauverträgen
Stand: 28.05.2022
Ist die Rückgewähr der bis zum Widerruf erbrachten Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz. Bei der Berechnung des Wertersatzes ist die vereinbarte Vergütung zugrunde zu legen. Ist die vereinbarte Vergütung unverhältnismäßig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwertes der erbrachten Leistung zu berechnen.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu § 357e BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Dresden, 09.12.2025 – 2 U 21/25Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 11.09.2023 – 22 U 135/23Zitiert von 2
- OLG Brandenburg, 11.09.2025 – 10 U 69/24
- OLG Brandenburg, 15.04.2025 – 12 U 130/24
- LG Neuruppin, 28.05.2024 – 1 O 70/22Zitiert von 1
- LG Frankfurt am Main, 02.04.2024 – 2-31 O 78/23
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 12.09.2025 – 22 U 194/24
- LG Arnsberg, 15.08.2024 – I-2 O 244/22
- BGH, 26.10.2023 – VII ZR 25/23Einordnung eines Vertrages als Verbraucherbauvertrag bei mehreren Verträgen im Verlauf von BauarbeitenZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 357e BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.