Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 357a Wertersatz als Rechtsfolge des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
Stand: 28.05.2022
Wird zitiert von 233
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Nach Gewicht
- LG Krefeld, 28.07.2017 – 1 S 20/17
- OLG München, 04.04.2023 – 19 U 1790/22Zitiert von 4
- OLG München, 22.01.2026 – 8 U 1813/25 e
- KG, 19.10.2020 – 8 U 38/19Verbraucherdarlehensvertrag: Anforderungen an Pflichtangaben zur Vorfälligkeitsentschädigung und zur Kündigungsmöglichkeit nach § 314 BGB KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 26
- LG Arnsberg, 15.08.2024 – I-2 O 244/22
- LG Stuttgart, 29.06.2018 – 12 O 94/18Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Stuttgart, 14.04.2026 – 6 U 225/22
- OLG Stuttgart, 14.04.2026 – 6 U 28/24
- OLG Braunschweig, 18.12.2025 – 9 U 69/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 357a BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/357a#abs-1 (1) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/357a#abs-2 (2) Der Verbraucher hat Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen, für die der Vertrag die Zahlung eines Preises vorsieht, oder die bis zum Widerruf erfolgte Lieferung von Wasser, Gas oder Strom in nicht bestimmten Mengen oder nicht begrenztem Volumen oder von Fernwärme zu leisten, wenn
Bei der Berechnung des Wertersatzes ist der vereinbarte Gesamtpreis zu Grunde zu legen. Ist der vereinbarte Gesamtpreis unverhältnismäßig hoch, so ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung zu berechnen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/357a#abs-3 (3) Widerruft der Verbraucher einen Vertrag über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, so hat er keinen Wertersatz zu leisten.