Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 325 Schadensersatz und Rücktritt
Stand: 10.06.2019
Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.
Wird zitiert von 345 Entscheidungen zu § 325 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 09.05.2018 – VIII ZR 26/17Gewährleistungsrechte beim Kraftfahrzeugkauf: Bindung an die wirksam ausgeübte Minderung des Kaufpreises; zusätzliche Geltendmachung von Schadensersatz; Wechsel zur Rückabwicklung des KaufvertragesZitiert von 13
- OLG Hamm, 08.07.2014 – 28 U 66/11Zitiert von 3
- BGH, 14.04.2010 – VIII ZR 145/09Rücktritt vom Gebrauchtwagenkaufvertrag: Ersatzfähigkeit eines mangelbedingten Nutzungsausfalls; Schadenminderungspflicht des KäufersZitiert von 33
- BGH, 20.11.2015 – V ZR 217/14Grundstückskaufvertrag: Rücktrittsrecht des in Annahmeverzug stehenden Käufers nach altem Recht bei später eingetretener Unmöglichkeit der EigentumsverschaffungZitiert von 3
- KG, 25.06.2024 – 21 U 98/23
- OLG Stuttgart, 01.02.2006 – 3 U 106/05Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 06.05.2026 – VIII ZR 257/23(Beweislastumkehr gemäß § 477 BGB beim Verbrauchsgüterkauf; Unerheblichkeit einer Pflichtverletzung bei Lieferung eines mangelhaften Motorrollers)Zitiert von 1
- OLG Brandenburg, 23.04.2026 – 5 U 39/25
- OLG Hamm, 29.01.2026 – 2 U 18/25Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 325 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.