Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 325 Schadensersatz und Rücktritt
Stand: 10.06.2019
Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.
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BGBStand: 10.06.2019
Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.