Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 319 Unwirksamkeit der Bestimmung; Ersetzung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/319#abs-1 (1) Soll der Dritte die Leistung nach billigem Ermessen bestimmen, so ist die getroffene Bestimmung für die Vertragschließenden nicht verbindlich, wenn sie offenbar unbillig ist. Die Bestimmung erfolgt in diesem Falle durch Urteil; das Gleiche gilt, wenn der Dritte die Bestimmung nicht treffen kann oder will oder wenn er sie verzögert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/319#abs-2 (2) Soll der Dritte die Bestimmung nach freiem Belieben treffen, so ist der Vertrag unwirksam, wenn der Dritte die Bestimmung nicht treffen kann oder will oder wenn er sie verzögert.
Wird zitiert von 338 Entscheidungen zu § 319 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Nürnberg-Fürth, 01.12.2023 – 18 O 5308/22Zitiert von 1
- BAG, 18.05.2016 – 10 AZR 183/15Leistungsbeurteilung - paritätische KommissionZitiert von 26
- LSG Baden-Württemberg, 16.10.2020 – L 4 KR 438/20Zitiert von 1
- VG Stuttgart, 07.05.2024 – 13 K 9542/16Zitiert von 4
- VGH Baden-Württemberg, 11.02.2016 – 5 S 1098/15Zitiert von 2
- BGH, 18.12.2025 – VII ZR 53/23(Bestimmung der Leistung durch das Gericht bei Wegfall eines Schiedsgutachters)
Zuletzt entschieden
- ArbG Mannheim, 06.02.2026 – 7 Ca 175/25
- OLG Brandenburg, 18.11.2025 – 3 U 2/25
- BAG, 12.11.2025 – 10 AZR 293/24Zeitentgelt nach dem Tarifvertrag über ein Entgeltrahmenabkommen für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen (TV ERA) - Leistungsbeurteilung nach Anhang A zum TV ERA - gerichtliche Korrektur - Berechnung der Leistungszulage zum TV ERAZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 319 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.